wyde pack verbindet Trägersystem und Dachbox
Die innovative Dachbox „wyde pack explore” bietet ein völlig neues System, denn beim wyde pack sind Trägersystem und Bodenplatte bereits fest miteinander verbunden. Dabei wird das Trägersystem mit acht Befestigungspunkten an der Reling des Fahrzeuges befestigt. Das Dachboxsystem von wyde pack bietet damit nicht nur deutlich mehr Sicherheit und Stabilität. Das Trägersystem ist im Preis enthalten.
Bitte prüfen Sie die Kompatibilität unserer Dachbox mit Ihrem Fahrzeug.
Grundträger mit wyde pack neu gedacht
Ein weiterer Vorteil der wyde pack explore ist, dass die Bodenplatte zur Befestigung und damit zum Transport von langen Gegenständen, beispielsweise Leitern, genutzt werden kann, ähnlich den geläufigen Grundträgern.
Die Innovation des wyde pack ist, dass die Bodenplatte das Fahrzeugdach vor Beschädigungen schützt, und die Gegenstände können über das integrierte stufenlose System zur Ladungssicherung (Airline-Schienensystem) sicher und flexibel befestigt werden.
Welche Dachbox passt auf mein Auto?
Dach- bzw. Grundträger müssen in Deutschland nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Auch die Abmessungen des Fahrzeuges müssen in den Zulassungspapieren nicht geändert werden, selbst wenn das Dachträgersystem dauerhaft auf dem Auto montiert ist.
Dennoch muss der erste Blick in die Fahrzeugzulassungspapiere gehen: Dort finden Sie alle wichtigen Angaben zur maximal zulässigen Dachlast des jeweiligen Fahrzeugs, welche es zu beachten gilt. Die sogenannte Dachlast beträgt in der Regel zwischen 50 und 100 kg. Diese dürfen nicht überschritten werden, da Sie sonst sich und andere Verkehrsteilnehmer gefährden können.
Die StVO schreibt darüber hinaus vor, in welcher Weise die Ladung – darunter zählen auch Dachboxen –, die Umrisse des Fahrzeugs überschreiten darf. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung unter Paragraph 22 beschrieben.
Laut Vorschrift ist es demnach erlaubt, dass die Ladung in begrenztem Umfang und unter Beachtung folgender Punkte über das Fahrzeug hinausragt:
- Die Ladung darf nach hinten maximal 1,50 m über das Fahrzeug hinausragen, wenn bei einem Überstand von mehr als einem Meter eine rote Warnflagge im Format 30 x 30 cm angebracht wird.
- In Fahrtrichtung dürfen Ladungsteile erst in einer Höhe von 2,50 m über das Fahrzeugmaß hinausragen, dabei ist stets auf ausreichend freie Sicht zu achten.
- Die Gesamthöhe von Fahrzeug und Beladung darf 4 m nicht überschreiten
- Beim PKW sollte die Beladung der äußeren Begrenzung der Fahrzeugleuchten nicht überschritten werden, andernfalls ist die Beladung mit Lichtern kenntlich zu machen. Gegenstände, die schlecht erkennbar sind, beispielweise Platten oder Stangen, dürfen generell nicht seitlich herausragen.